Informationen zu den Freizeiten und Fahrten des KJD

Grundsätzliches

Die Freizeiten des Ev.-luth. Kirchenkreisjugenddienstes sind von christlichen Inhalten und Lebensformen her gestaltet. Die Mitarbeiter wollen das ihre dazu beitragen, dass eine gute Gemeinschaft entsteht.🏳️‍🌈❤️

Die Freizeit wird von einem Team aus erfahrenen ehrenamtlichen Mitarbeitern und hauptamtlichen Mitarbeitern geleitet. Sie verfügen über gute Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und sind durch Studium, Beruf oder unsere hauseigenen Fortbildungsmaßnahmen geschult.

Es wird erwartet, dass sich der Teilnehmer in die Gruppe einbringt und an den gemeinsamen Unternehmungen teilnimmt. Die Leitung und die Mitarbeiter haben während der Freizeit die Aufsichtspflicht für den Teilnehmer. Den Anordnungen der Leitung und den Mitarbeitern ist deshalb Folge zu leisten!

Die Teilnahmebedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt und gelten als vertragliche Vereinbarung zwischen Teilnehmenden bzw. deren Sorgeberechtigten und dem Kreisjugenddienst des Ev.-luth. Kirchenkreises Rhauderfehn als Veranstalter.

Freizeitpreis

Der Freizeitpreis kann in Fällen der Bedürftigkeit auf Nachfrage ermäßigt werden. Des Weiteren darf auch nach einer Geschwisterermäßigung gefragt werden. Gerne steht der Kirchenkreisjugenddienst bei Anfragen zur Verfügung! 

Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung wird schriftlich bestätigt. Somit kommt der Vertrag zu Stande und je nach Veranstaltung kann eine Anzahlung fällig werden! Die Anzahlung und die Kriterien (z.B. Abschlagszahlungen) zur Freizeit, sind aus der schriftlichen Bestätigung zu entnehmen.

Falls mehr Anmeldungen eingehen als Plätze frei sind, wird der Teilnehmer über eine Warteliste informiert. DIe Platzvergabe erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldungen.

Rücktritt durch den Freizeitteilnehmer

Aus den Teilnahmebedingungen für Ferienfreizeiten bzw. Kinder- und Jugendreisen des Ev.-luth. Kirchenkreisjugenddienstes Rhauderfehn zu entnehmen!

Umgang mit Mobiltelefonen:

Aus den Erfahrungen der letzten Jahre mit Handys auf Freizeiten, möchten wir auf unserer Freizeit wie folgt mit dem Thema umgehen:

Wir erlauben den Teilnehmern das Mitnehmen eines Handys. Den Hinweisen der Mitarbeiter zum Umgang mit dem Handy ist Folge zu leisten! Bitte sprechen Sie darüber mit ihrem Kind oder Jugendlichen! Für den Verlust oder Schaden am Handy übernimmt der Veranstalter keine Haftung!

Gepäcksituation:

Jeder Jugendliche ist für sein Gepäck verantwortlich (Reisetasche, Rucksack). Der Teilnehmer trägt seine Sachen selbstständig vom Bus ins Domizil und bei der Rückreise (alles) wieder zurück! Ein mögliches Maximalgewicht für Gepäck wird vor der Freizeit bekannt gegeben. 

Alkohol- und Nikotinkonsum auf der Freizeit:

In vielen Europäischen Ländern ist es verboten, alkoholische Getränke an Personen unter 18 Jahren zu verkaufen oder zu konsumieren. Der Teilnehmer untersteht der ganzen Zeit den gesetzlichen Grundlagen des deutschen Jugendschutzgesetzes und wird danach von der Freizeitleitung behandelt. 

Sollte das Jugendschutzgesetz im Ausland geringere oder höhere Auflagen haben, gelten immer die höheren Auflagen! Dem Verdacht des Konsums von brandweinhaltigem Alkohol oder Nikotin gehen wir unnachgiebig nach! Selbst im Falle des Verdachts des Verstoßes gegen diese Bestimmungen behalten wir uns vor, den Teilnehmenden vorzeitig mit Begleitung nach Hause zu schicken. 

Sonstiges

  • Weder die Freizeitleitung noch der Träger haften für verschwundene Gegenstände oder für die Folgen von selbstständigen Unternehmungen.
  • Dem Sorgeberechtigten ist bekannt, dass er für Schäden, die sein Kind/ Jugendlicher verursacht, aufkommen muss.
  • Eine Auslandsreisekrankenversicherung wird von uns als Veranstalter für alle Teilnehmenden abgeschlossen und ist im Preis enthalten! Die Teilnehmenden der Freizeiten sind im Rahmen eines Sammelvertrages durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung versichert.
  • Ist ein Teilnehmer Nichtschwimmer oder hat er körperliche Beschwerden, auf die Rücksicht genommen werden muss, so muss dies der Freizeitleitung vor der Freizeit schriftlich mitgeteilt werden!
  • Die Sorgeberechtigte Person hat sich über die Freizeit informiert und mit dem angemeldeten Teilnehmer besprochen. Des Weiteren halten beide Seiten diese Maßnahme als geeignet!
  • Bei Einnahme von Medikamenten setzt sich die Sorgeberechtigte Person bitte schon im Vorfeld mit der Leitung in Verbindung.