Liebe Freizeitleiterinnen und Freizeitleiter!
Liebe Freizeitleiterinnen und Freizeitleiter!
Für die Bezuschussungen von kirchlichen Freizeitmaßnahmen im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen kann der Ev.-luth. Kirchenkreis Rhauderfehn Gemeindemitglieder bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres fördern. Es werden über die internen Maßnahmen des Ev.-luth. Kirchenkreises Rhauderfehn auch Maßnahmen anderer christlicher Verbände (EC, CVJM, Gemeinschaft, andere christliche Konfessionen…) gefördert. Zuschüsse werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Des Weiteren werden Maßnahmen auch nur nach der Finanzsatzung des Ev.-luth. Kirchenkreises Rhauderfehn gefördert!